Neue Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen.
Zur Vermittlung kann sich bei Streitigkeiten an die Steuerberaterkammern Nürnberg, auf deren Homepage im Impressum verlinkt wird, gewandt werden.
Nürnberg, den 01.02.2017